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Windräder statt Gaskraftwerke

Mit einem Ausbau der Windkraft auf lediglich 2 Prozent der Landesfläche kann 80 Mrd. kWh Windstrom erzeugt werden. Das ist mehr Strom, als Österreich derzeit verbraucht.

Der Ausbau der Windkraft in Österreich war von einer Stopp-and-go-Politik geprägt. Mit den steigenden Energiepreisen und dem Versorgungsnotstand beim Gas durch den Krieg in der Ukraine treten die Versäumnisse der letzten Jahre nun deutlich zu Tage.

Windkraft auf 2 Prozent der Landesfläche

Das Potential der Windkraft in Österreich ist sehr hoch. Auf lediglich zwei Prozent der Landesfläche kann mit 83 TWh mehr Windstrom erzeugt werden, als wir derzeit verbrauchen. „Österreich hat hervorragende Windverhältnisse und es sind für diese Entwicklung der Windkraft geeignete Flächen vorhanden.“ erläutert Hans Winkelmeier, Vorstand der IG Windkraft. Zwei Prozent der Landesfläche entspricht jener Fläche, die derzeit für den Anbau von Ölfrüchten verwendet wird.

Karte Windflächen in Österreich

99 Prozent der Windparkfläche kann darüber hinaus weiterhin für die Landwirtschaft genutzt werden. Allein die Flächen der Fundamente werden der Natur mittelfristig entzogen. Im Regierungsprogramm der neuen deutschen Ampelkoalition ist dieses Ziel von zwei Prozent ebenso verankert, wie bereits seit Jahren in einigen deutschen Bundesländern: „In Österreich werden rund 95 TWh Gas verbraucht. Die Windkraft kann das Erdgas erse tzen und den Weg in die Unabhängigkeit ermöglichen,“ so Stefan Moidl.

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Sofortprogramm Windkraft

„Die Handbremsen beim Windkraftausbau müssen in allen Bundesländern jetzt gelöst werden. Dass dies möglich ist, hat das Burgenland letzte Woche vorgezeigt“, berichtet Moidl: „Windräder sind deutlich schneller errichtet, als die Infrastruktur für Flüssiggas“, und fordert: „Der Fokus muss jetzt auf dem Ausbau der erneuerbaren Energien liegen. Die Bundesländer müssen neue Flächen für die Windkraft ausweisen, zusätzliche Ressourcen für die Behörden und den Rahmen für effiziente Genehmigungsverfahren schaffen“, so Moidl: „Auf Bundesebene ist dies auch in der geplanten Novelle des UVP-Gesetzes zu berücksichtigen.“

Handlungsbedarf der Bundesländer

1. Windkraft ist wirksamer Beitrag zur Lösung der Energiekrise

Österreich verfügt trotz seiner Binnenlage, auch im europäischen Vergleich, über hervorragende

Windverhältnisse. Windräder sind ein wirksamer Beitrag zur Lösung der Klima- und Gaskrise. Sie können

rasch umgesetzt und in Betrieb genommen werden, sodass ein Ausstieg aus fossiler Energie und die

Unabhängigkeit von Energieimporten zeitnah möglich ist. Die Windenergie kann dafür einen entscheidenden

Anteil liefern.

Für den weiteren Ausbau der Windkraft sind die Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern

entscheidend, da die Genehmigung und Realisierung der Windparks in den Bundesländern passiert und dafür etwa

die Raumordnungs- und Naturschutzgesetze der Länder sowie eine adäquate Ausstattung der

Landesbehörden wesentlich sind.

Der Windkraftausbau stockt derzeit in allen Bundesländern, deshalb bedarf es folgender Maßnahmen:

2. Klares Bekenntnis der Landespolitik

Die Landesregierungen müssen sich klar zum Klimaschutz, zur Klimaneutralität bis 2040, zu 100 % erneuerbare

Energien am Stromverbrauch 2030 und zum Ausbau der Windkraft bekennen. Die Landeshauptleute müssen

deutlich kommunizieren, dass sie umgehend den verstärkten Ausbau von Windkraft als wirksamen Beitrag zur

Lösung der Klima- und Gaskrise voranbringen möchten.

3. Verschränkung der Verantwortlichkeit von Bund und Ländern

Die Klima- und Energieziele können nur regional erreicht werden. Die Länder müssen daher ihren Möglichkeiten

und Potentialen entsprechend Verantwortung für die Erreichung der Klima- und Energieziele übernehmen, indem

klare Ziele für Strommengen und Flächen festgelegt werden. In einer Bund-Länder-Vereinbarung gem. Art. 15a B-

VG sollen der konkrete Beitrag der Länder sowie die Umsetzungsdetails geregelt werden. Alle Möglichkeiten zur

besseren Zusammenarbeit sollen genutzt werden, die sich im Rahmen von EAG und Klimaschutzgesetz bieten.

4. Flächenausweisung im Rahmen der Raumordnung

Die rasche Ausweisung geeigneter Flächen durch die Raumordnung auf Landesebene ist zentral. Nach der

Ausweisung von Flächen auf Landesebene soll kein eigenes Widmungsverfahren auf Gemeindeebene mehr

erforderlich sein, sondern eine Zustimmung der Gemeinde zum Projekt ausreichen.

Doppelprüfungen im Verfahren sind zu vermeiden (etwa beim Landschaftsbild). Der strenge Schutz des

Landschaftsbilds ist ein österreichisches Phänomen und europarechtlich nicht vorgegeben. Durch die Abschaffung

der doppelten Prüfung kann hier eine Verbesserung der Rahmenbedingungen erzielt werden.

5. Beschleunigung der Genehmigungsverfahren

Windkraftanlagen werden in Genehmigungsverfahren einer detaillierten Einzelfallprüfung unterzogen. Die

österreichischen Bestimmungen zu Schall, Schattenwurf und sonstigen Auswirkungen gehören zu den strengsten

weltweit. Rechtliche Überprüfungen von Projekten in Genehmigungsverfahren sind ein wichtiger Bestanteil des

österreichischen Rechts, es müssen jedoch redundante Verfahrensschritte beseitigt werden. So werden

Windkraftprojekte teilweise bis zu drei Mal hinsichtlich des Landschaftsbildes geprüft (SUP in überörtlicher

Raumplanung, SUP in örtlicher Raumplanung, UVP).

Eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ohne Abstriche bei der Qualität ist durch folgende

Maßnahmen zu erreichen:

- Schaffung eines Behördenapparats, der dem Ausmaß der Verfahren angemessen ist (Jurist*innen und

Amtssachverständige), evtl. Entlastung der Behörden durch externe Projektteams.

- Maßnahmen zur Straffung von Verwaltungsverfahren (z. B. Vermeidung von Doppelprüfungen,

Kundmachungsvorschriften, Digitale Plattform für Kundmachungen, Einschränkung der Möglichkeiten für

Einspruchswerber*innen, Neuerungen vorbringen zu können, etc.).

- Bessere Strukturierung des Verfahrens durch Fristen für Stellungnahmen, Einwendungen, etc.

- Vereinfachung der Antragsunterlagen und Reduktion der Änderungsverfahren etwa durch Genehmigung einer

typologisierten Anlagenkonfiguration (Rahmeneinreichung oder Hülleneinreichung)

- Verschlankung der notwendigen Projektunterlagen und Studien durch projektübergreifende Forschung

unabhängig von Einzelprozessen.

6. Naturschutz und Artenschutz

Ein neues, ganzheitliches Bild von Naturschutz muss entwickelt werden, dass der Tatsache Rechnung trägt, dass

klimaschonende erneuerbare Energien ein unverzichtbarer Beitrag zum Naturschutz sind. Der Beitrag der

Windkraft zum Klimaschutz ist bei naturschutzfachlichen Fragestellungen zu berücksichtigen. Weiters ist

Bedacht darauf zu nehmen, dass nicht der Schutz des einzelnen Individuums mit pauschalen Grenzwerten, sondern

die konkrete Auswirkung auf die Art, insbesondere auch auf die Populationsentwicklung im Vordergrund

steht. Die Schaffung einheitlicher Vorgaben und Bewertungsmethoden bei der Artenschutzprüfung sollte rasch

vorangetrieben werden und die Möglichkeiten für Interessenabwägungen in den Naturschutzgesetzen verankert

werden.

7. Rechtliche Rahmenbedingungen vereinheitlichen

Unterschiedliche Rahmenbedingungen in unterschiedlichen Bundesländern erschweren die Planung von

erneuerbaren Energieprojekten. Eine Vereinheitlichung bzw. Angleichung der Bedingungen würde eine

deutliche Vereinfachung sowohl für Projektwerber*innen als auch für Behörden und Sachverständige bedeuten