Zahlen Gemeinden zu hohe Baukosten?
Genauer gesagt sollen im Hoch- und Tiefbau eine Reihe von Absprachen getroffen worden sein, die letztlich den Wettbewerb in der Bauwirtschaft für Gemeinden potentiell verzerrt haben. Es wurden Angebote bei Ausschreibungen von Gemeinden eingereicht, die nicht günstig genug waren, da Unternehmen in Absprache einen höheren Preis einreichten oder da ganze Unternehmen, per Absprache, nicht an den Ausschreibungen Teil genommen haben.
In dem Antrag an das Kartellgericht geht es um Ausschreibungen zwischen den Jahren 2002 und 2017. Die Ausschreibungen bewegten sich zwischen den Größenordnungen von 50.000 Euro und 60 Millionen Euro. Dabei könnte es durchaus um Bauprojekte gehen, die von Gemeinden ausgeschrieben wurden.
Wie könnten Gemeinden von dieser Preisabsprache geschädigt worden sein?
Zu dieser Frage zitieren wir gerne den österreichischen Gemeindebund:
Öffentliche Auftraggeber wie etwa Bund, Länder und Gemeinden vergeben im Rahmen von Ausschreibungen, welche dem Vergaberecht unterliegen, Aufträge an Bauunternehmen. Diese Bauaufträge werden von den Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen mitfinanziert. Kartellabsprachen führen generell zu Ausschaltung bzw. Minimierung des Wettbewerbs. Dadurch besteht die Gefahr, dass Auftraggeber höhere Preise für Aufträge bezahlen müssen. Die erhöhten Ausgaben führten zu höheren Staatsausgaben. Dies wiederum belastet den Steuerzahler und Steuerzahlerin.
Zu den potentiell Geschädigten zählen Bund, Länder, Gemeinden, öffentliche und private Unternehmen.
Was ist für Gemeinden wichtig bei der Beauftragung von Bauprojekten?
Als Strafe können hohe Geldbußen verhängt werden und hoffentlich zeigt dieser Antrag Abschreckungswirkung, damit Gemeinden in Zukunft die bestmöglichen Angebote für unser Steuergeld und unsere Bürger erhalten.