Energieraumplan 2. Bezirk

Klimaschutzzonen in Wien

Die ersten Klimaschutz-Gebiete wurden Ende Juni 2020 vom Wiener Gemeinderat für die Bezirke 2, 7 und 16 beschlossen. Bis Mitte 2021 folgen schrittweise die restlichen 20 Bezirke.

Im Zuge der Novellierung der Wiener Bauordnung wurde der Gemeinderat ermächtigt, sogenannte Klimaschutz-Gebiete zu definieren. In der Verordnung heißen diese "Energieraumpläne". Damit wird in den betroffenen Gebieten – zunächst nur für alle Neubauten – das Aus für jegliches fossiles Heizsystem durchgesetzt.

Beschlossene Energieraumpläne liegen bereits für folgende Bezirke vor:

2. Bezirk

7. Bezirk

16. Bezirk

In den nächsten ein bis zwei Jahren sollen alle weiteren Bezirke folgen, auf welche die Voraussetzungen gem. § 2b der Wiener Bauordnung (= Raumordnungsgesetz) anwendbar sind. Dann wird der weit überwiegende Teil des gesamten Wiener Neubauvolumens ohne fossile Wärmeversorgung errichtet werden.

Der § 2b der Wiener Bauordnung legt fest, für welche Gebiete solche Verordnungen möglich sind.

Voraussetzung ist, dass dort sowohl eine Fernwärmeversorgung als auch zumindest ein zweites „hocheffizientes alternatives System“, also eines auf Basis erneuerbarer Wärme, realisierbar ist.

Sind diese Bedingungen erfüllt kann festgelegt werden, dass Neubauten nur mehr mittels dieser Wärmesysteme errichtet werden dürfen.