Corona Ziviltechniker
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Corona-Krise: Vereinfachte Antragstellung für Ziviltechniker

Ab sofort sind sowohl die Sozialpartnervereinbarung (inkl. wirtschaftlicher Begründung) als auch der Kurzarbeitsantrag direkt an das AMS zu richten. Die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen hat eine pauschale Genehmigung erteilt.

Ab Einlangen des Antrages beim AMS hat die Gewerkschaft 48 Stunden Zeit, sich zu äußern. Die Bearbeitung beim AMS kann allerdings länger dauern. Eine Übermittlung an die Kammer der ZiviltechnikerInnen und eine Weiterleitung von uns an die Gewerkschaft ist jedenfalls nicht mehr nötig. Das soll zu einer entscheidenden Beschleunigung des Kurzarbeitsprozesses beitragen.

Einbeziehung freier DienstnehmerInnen
Für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, welche eine Normalarbeitszeit darstellen können, kann nun auch Kurzarbeit beantragt werden (lt. www.coronakurzarbeit.at; Website des Arbeitsministeriums).

Neues-Sozialpartnervereinbarungs-Formular
Für künftige Anträge verwenden Sie bitte das neue Formular. Anträge, welche mit einer älteren Version gestellt wurden, werden weiterhin akzeptiert. Weitere Informationen rund um das Corona-Virus finden Sie auf der Website der Bundeskammer.